Praktischer Unterricht in der Buchführung für die Landwirtschaft, um den Landwirt in den Stand zu setzen, seine Bücher selbst zu führen und sein Einkommen nach den Anforderungen des Gesetzes vom 24. Juni 1891 nachweisen zu können : aus der Praxis für die Praxis / bearb. zum Selbstunterricht für die deutschen Landwirte von einem Berufsgenossen