Grundsteuer-Veranlagung : Nachtrag zu § 17 der Anweisung vom 19. März 1862 für das Verfahren bei Einschätzung der Liegenschaften in den Provinzen Preußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg und Sachsen, und zu § 16 der Anweisung vom 31. März 1862 für das Verfahren bei Einschätzung der Liegenschaften in den Provinzen Rheinland und Westphalen / [Der Finanzminister]