Ostpreussisches Allergnädigst confirmirtes Landschafts-Reglement : De Dato Berlin, den 16. Februar 1788 / [Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preussen ...]. Königsberg : Hartung, 1788
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- PDF WIR Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preussen ec. ec. ec. [...]
- PDF 4 Erster Theil. Von der Landschaft überhaupt und den durch selbige auszufertigenden Pfandbriefen.
- PDF 4 Erstes Capitel. Von der Natur und den Vorzügen der Landschaftlichen Pfandbriefe.
- PDF 6 Zweytes Capitel. Von den Personen und Gütern, welche zur Ausstellung von Pfandbriefen qualificirt sind.
- PDF 7 Zweyter Theil. Von den Landschaftlichen Collegiis und deren Eintheilung.
- PDF 8 Erstes Capitel. Von dem Königlichen Commissario oder Haupt-Landschafts-Präsidenten.
- PDF 8 Zweytes Capitel. Von der General-Landschafts-Direction.
- PDF 11 Drittes Capitel. Von dem Engern Ausschusse.
- PDF 12 Viertes Capitel. Von den Provinzial-Departements-Collegiis.
- PDF 13 Sectio A. Von der Wahl und dem Amte des Directoris.
- PDF 15 Sectio B. Von der Wahl und dem Amte der Landschaftsräthe.
- PDF 22 Sectio C. Von der Wahl, dem Amte, und Verrichtungen der Landschaftsdeputirten.
- PDF 23 Sectio D. Von dem Amte und den Verrichtungen des Departements-Syndici.
- PDF 24 Sectio E. Von denen übrigen zu einem Departements-Collegio gehörigen Subalternen.
- PDF 25 Sectio F. Von der Departements-Registratur und deren Einrichtung.
- PDF 26 Sectio G. Von den Landschaftsregistern.
- PDF 26 Fünftes Capitel. Von dem Convente zur Ausfertigung der Pfandbriefe.
- PDF 27 Sechstes Capitel. Von denen Creyßversammlungen.
- PDF 28 Siebentes Capitel. Von dem General-Landtage.
- PDF 30 Achtes Capitel. Von der Vollziehung der Landschaftlichen Verfügungen.
- PDF 32 Dritter Theil. Von den Verrichtungen der Landschaft.
- PDF 32 Erstes Capitel. Von Ausfertigung der Pfandbriefe, und wie daby zu verfahren.
- PDF 38 Zweytes Capitel. Von Aufnehmung der Taxen, und wie dabey zu verfahren.
- PDF 41 Drittes Capitel. Von Einzahlung der Interessen von denen Landschaftlichen Pfandbriefen.
- PDF 43 Viertes Capitel. Von Auszahlung der Interessen an die Pfandbriefsinhaber, und wie dabey zu verfahren.
- PDF 47 Fünftes Capitel. Von Supplirung der zurückgebliebenen Interessen, und deren Beytreibung durch die Sequestration, wie auch von der den Debitoribus zu erheilenden Nachsicht.
- PDF 47 Sectio A. Von Beytreibung der Interessen-Rückstände durch die Sequestration, und wie dabey zu verfahren.
- PDF 52 Sectio B. Von der den verunglückten Schuldnern, wegen der Interessen, zu verstattenden Nachsicht.
- PDF 53 Sectio C. Von Supplirung der ausbleibenden Interessen, und Berechnung der eingehenden Reste.
- PDF 55 Sechstes Capitel. Von Aufkündigung der Pfandbriefe und deren Ablösung durch die Landschaft.
- PDF 59 Siebentes Capitel. Von Aufnehmung auswärtiger Darlehne.
- PDF 60 Achtes Capitel. Von den eigenthümlichen Fonds der Landschaft, und deren Administration.
- PDF 62 Neuntes Capitel. Von den Landschaftlichen Depositis und deren Administration.
- PDF 65 Vorstehendes Reglement wird confirmirt.
- PDF 69 Beyl. No. 2. Schema des Landschafts-Registers.
- PDF 72 Beyl. No. 3. Eydes-Formulare.
