Unterthänigstes Unmaßgebliches Bedencken von dem Erb- und Zeit-Pacht, Welches unter beyden die beste Art vor einem grossen Herren und dessen Unterthanen [...] : auf gnädigsten Befehl, von einem gewissen verpflichteten Diener an seine Landes-Herrn abgestattet, Auch allen Liebhabern der Wirthschafft und Cameral-Wesens [...]. [S.l.], 1717