Instruction für Militair-Aerzte zur Untersuchung und Beurtheilung der Dienstbrauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit Militairpflichtiger, Rekruten resp. Soldaten, so wie zur Beurtheilung der Invalidität im Dienst befindlicher oder entlassener versorgungsberechtigter Soldaten : vom 9. Dezember 1858