Massregeln zur Verhütung der Rinderpest : Gesetz vom 7. April 1869 mit Instruktion vom 9. Juni 1873 / bearb. von Gerlach. Berlin : Kortkampf, 1875
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- PDF III Inhalt.
- PDF 1 Massregeln zur Verhütung der Rinderpest. Reichs-Gesetz vom 7. April 1869.
- PDF 5 I. Gesetz, betreffend Massregeln zur Verhütung der Rinderpest. Vom 7.April 1869.
- PDF 21 II. Revidirte Instruktion zum Gesetze vom 7.April 1869, Massregeln gegen die Rinderpest betreffend. Vom 9. Juni 1873. ¹)
- PDF 22 Erster Abschnitt. Massregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest in das Bundesgebiet.
- PDF 27 Zweiter Abschnitt. Massregeln beim Ausbruche der Rinderpest im Inlande.
- PDF 35 Dritter Abschnitt. Massregeln nach dem Erlöschen der Seuche.
- PDF 37 Vierter Abschnitt. Desinfektion der Eisenbahnwagen. (Instruktion vom 26. Mai 1869.)
- PDF 39 Anlagen.
- PDF 39 Anlage 1. Beschluss des Bundesrathes, betr. Liquidation der Kosten für die durch die Massregeln gegen Rinderpest zu vergütenden Schäden.
- PDF 42 Anlage 2. Grundsätze für ein internationales Regulativ zur Tilgung der Rinderpest.¹)
- PDF 46 Anlage 3. Anordnungen der Oester.-Ungar. Regierung, Mittheilung über den Stand der Rinderpest an die ausländischen Grenz-Behörden betr.
- PDF 47 Anlage 4. Abkommen mit Oesterreich-Ungarn.
- PDF 51 Anlage 5. Bekanntmachung des Kgl. Bayerischen Staats-Ministeriums des Innern, vom 8. August 1873, Massregeln gegen die Rinderpest, hier den Vollzug der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 betr.
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