Leitfaden für die Revisionen der Drogen-, Gift- und Farbenhandlungen nach den Vorschriften vom 1. Februar 1894 : zum Gebrauch für Medicinalbeamte, Apotheker, Drogisten und Behörden / bearb. von G. Jacobson. Salzwedel : Klingenstein, 1896
Inhalt
- PDF Vorderdeckel
- PDF Vorsatz
- PDF Titelblatt
- PDF IIIInhaltsverzeichniss.
- PDF 1[Historischer Ueberblick]
- PDF 2Vorschriften über die Besichtigung (Revision) der Drogen und ähnlicher Handlungen.
- PDF 7Zu 1. Verkaufsstellen, an welchen Arzneimittel, Gifte oder giftige Farben feilgehalten werden - Drogen-, Material, Farben- und ähnliche Handlungen -, [...]
- PDF 20Zu 2.[a] Bei der Besichtigung ist festzustellen: a) ob die Bestimmungen der Verordnung vom 27. Januar 1890, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln (Reichsgesetzblatt S.9) innegehalten worden sind, insbesondere, ob etwa in den Nebenräumen, namentlich der Drogenhandlungen, Arzneien auf ärztliche Verordnung angefertigt werden.
- PDF 20Drogenhandlungen.
- PDF 32[Die Kaiserliche Verordnung vom 27. Januar 1890 Zusätzliche K.-V. vom 25. November 1895.
- PDF 41[Zubereitungen]
- PDF 62[Zu 2b, 3, 4, 5 und 7]
- PDF 74Verzeichniss der Gifte.*) Anlage I. [- Anlage IV.]
- PDF 97Farbenhandlungen.
- PDF 149Zu 6. [und 7] Die vorhandenen Arzneitmittel und Arzneistoffe sind auf Güte und Echheit zu prüfen; [...]
- PDF 150Zu 8. für die Beseitung kleiner, offenbar auf Unwissenheit oder Irrthum beruhender Mängel, geringer Unordnung und Unsauberkeit in den Verkaufs- und Nebenräumen [...].
- PDF 154Zu 9. Ueber die Besichtigung ist eine Verhandlung aufzunehmen, auf Grund deren die Ortspolizeibehörde trifft.
- PDF 167Zu 10. Der Physikus erstattet dem Regierungspräsidenten ( in dem dem Polizeipräsidenten zu Berlin unterstellten Bezirk dem Letzteren) über die unter seiner Leitung stattgehabten Besichtigungen und deren Ergebnisse am Schlusse [...].
- PDF Vorsatz
- PDF Rückdeckel